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StR 40 - Staatsanwaltsklausur "Modus Operandi: Falscher Polizist"

Inhalt "StR 40 - Staatsanwaltsklausur "Modus Operandi: Falscher Polizist""

Prozessuale Themen: 

Plädoyer, Zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons mittels Fingerabdruck, 
Teilverzicht im Zusammenhang mit § 252 StPO, Strafzumessung, Beweiswürdigung

Hinweis:  Klausur kann, falls Plädoyer nicht Prüfungsinhalt ist, auch ohne Plädoyer geschrieben werden. 
Es erfolgt dann eine Korrektur nur des gutachterlichen Teils zu den materiellen und prozessualen Schwerpunkten!
 Es wird dann ein Zeitfenster von vier Stunden für die Fertigung der Klausur empfohlen.

Materiell-rechtliche Probleme: 

Probleme im Zusammenhang mit dem Modus Operandi "falsche Polizeibeamte", 
Strafbarkeit der "Abholer" und "Logistiker", Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme, 
Sukzessive Mittäterschaft und Anschlussdelikte, Wirksamkeit einer Einwilligung bei einem Irrtum,
Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte, Versuch und Indizwirkung eines Regelbeispiels